Norm
MedienG §1Rechtssatz
Die in regelmäßigen Abständen an dessen Mitglieder versendeten Informationen eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes, die - ua - auch "Vertrauliche Listen" insolvenzgefährdeter Personen (sogenannte "Schwarze Listen") enthalten, sind angesichts der Periodizität ihrer Verbreitung als periodische Medienwerke im Sinne von § 1 Abs 1 Z 2 und 3 MedG anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0066809Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016