Norm
GebAG 1975 §43 Abs1 Z1 liteRechtssatz
"Besonders ausführlich" ist eine über dem Durchschnitt liegende wissenschaftliche Begründung; dies ist der Fall bei einem sich auf zahlreiche (nicht gesondert in Rechnung gestellte - vgl § 49 GebAG) Tests stützenden Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0059385Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008