Norm
EheG §49 ERechtssatz
Mangelndes Einverständnis zur Wiederaufnahme der Ehegemeinschaft mit dem lediglich in die Ehewohnung zurückstrebenden Ehegatten ist keine schwere Eheverfehlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0057001Dokumentnummer
JJR_19880928_OGH0002_0010OB00597_8800000_001