Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Erfolgte eine Bestrafung wegen des vom Versicherten herbeigeführten Unfalls durch einen Protokollsvermerk und Urteilsvermerk uns wurde die Ausfertigung des Urteils entsprechend der Fakultativbestimmung
des § 458 Abs 2 StPO ("... können das Protokoll ... und die Ausfertigung des Urteils ... ersetzt werden") durch den Vermerk
ersetzt, so sind auch die in diesem enthaltenen, für die Strafbemessung maßgebenden Umstände als "Begründung" der Entscheidung im Sinne des Art 6 Abs 2 lit b der AKHB anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0040153Dokumentnummer
JJR_19880929_OGH0002_0070OB00029_8800000_001