Norm
EHVB 1976 AbschnB Pkt4 1.2Rechtssatz
Sinn der hier vorgesehenen Risikobeschränkung auf Bauvorhaben mit Gesamtbaukosten bis Schilling 100.000,-- ist es, die mit Bauvorhaben größeren Umfanges verbundene Vielzahl nicht überschaubarer und für den Versicherer kaum oder nur schwer kalkulierbarer Risken vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0081896Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.02.2018