Norm
StGG Art5Rechtssatz
Die zu Beweiszwecken begehrte "Abgrabung eines Grundstücks" ist ohne Einwilligung des Grundeigentümers (schon deshalb) unzulässig, weil ein derartiger Eingriff in das Eigentumsrecht eines Dritten ohne dessen Zustimmung in der Prozeßordnung nicht vorgesehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0072916Dokumentnummer
JJR_19881004_OGH0002_0150OS00127_8800000_001