RS OGH 1988/10/4 15Os127/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1988
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Norm

StGG Art5
StPO HauptstückXII
StPO §139 ff
StPO §281 Abs1 Z4 B

Rechtssatz

Die zu Beweiszwecken begehrte "Abgrabung eines Grundstücks" ist ohne Einwilligung des Grundeigentümers (schon deshalb) unzulässig, weil ein derartiger Eingriff in das Eigentumsrecht eines Dritten ohne dessen Zustimmung in der Prozeßordnung nicht vorgesehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0072916

Dokumentnummer

JJR_19881004_OGH0002_0150OS00127_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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