RS OGH 1988/10/5 3Ob62/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1988
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Norm

ZPO §64

Rechtssatz

Die Wirkungen der für das Exekutionsverfahren bewilligten Verfahrenshilfe erstrecken sich auch auf die im Laufe und aus Anlaß des Exekutionsverfahrens sich ergebenden Streitigkeiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0036184

Dokumentnummer

JJR_19881005_OGH0002_0030OB00062_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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