RS OGH 1988/10/5 3Ob75/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1988
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Norm

EO §37 L

Rechtssatz

Sind die von der Exszindierungsklage betroffenen Gegenstände im Pfändungsprotokoll mangelhaft beschrieben, so kann dies dem Exszindierungskläger nicht schaden; er ist zu einer genaueren Individualisierung nicht verfplichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0001250

Dokumentnummer

JJR_19881005_OGH0002_0030OB00075_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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