Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Ein Rechtsanwalt, der sein Anderkonto für die Abwicklung von Bankgeschäften in Verletzung des KWG zur Verfügung stellt, verantwortet das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0056590Dokumentnummer
JJR_19881010_OGH0002_000BKD00040_8800000_001