RS OGH 1988/10/11 4Ob375/86

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Veröffentlicht am 11.10.1988
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Norm

WGG 1979 §1 Abs2

Rechtssatz

Gegen § 1 Abs 2 Satz 2 WGG, durch die Verpflichtung der gemeinnützigen Bauvereinigung zur Erfüllung "dem Gemeinwohl dienender Aufgaben" (§ 1 Abs 2 Satz 1 WGG) ebenso wie durch die bei ihnen fehlende Gewinnabsicht durchaus gerechtfertigte Bestimmung bestehen nach Ansicht des erkennenden Senates keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083207

Dokumentnummer

JJR_19881011_OGH0002_0040OB00375_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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