Norm
WGG 1979 §1 Abs2Rechtssatz
Gegen § 1 Abs 2 Satz 2 WGG, durch die Verpflichtung der gemeinnützigen Bauvereinigung zur Erfüllung "dem Gemeinwohl dienender Aufgaben" (§ 1 Abs 2 Satz 1 WGG) ebenso wie durch die bei ihnen fehlende Gewinnabsicht durchaus gerechtfertigte Bestimmung bestehen nach Ansicht des erkennenden Senates keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083207Dokumentnummer
JJR_19881011_OGH0002_0040OB00375_8600000_001