Norm
ABGB §1112 ARechtssatz
Den Ersatz des durch den Untergang des Mietobjekts erlittenen Schadens kann der Mieter vom Vermieter verlangen, wenn dieser den Untergang des Mietobjekts - etwa durch Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht - verschuldet hat, wobei die Beweislast für das Nichtvorliegen eines Verschuldens den Vermieter trifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021020Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2010