Norm
JN §58 Abs1Rechtssatz
Liegt der Wert des Beschwerdegegenstandes in von drei Geschwistern geführten Verfahren nach § 382 a EO im einzelnen unter der Grenze des § 528 Abs 1 Z 5 ZPO, ist der Revisionsrekurs unzulässig, da eine Zusammenrechnung der Ansprüche der Antragsteller nicht zu erfolgen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0044277Dokumentnummer
JJR_19881011_OGH0002_0050OB00613_8800000_001