RS OGH 1988/10/11 5Ob613/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1988
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Norm

JN §58 Abs1
ZPO §528 Abs1 Z5 F5

Rechtssatz

Liegt der Wert des Beschwerdegegenstandes in von drei Geschwistern geführten Verfahren nach § 382 a EO im einzelnen unter der Grenze des § 528 Abs 1 Z 5 ZPO, ist der Revisionsrekurs unzulässig, da eine Zusammenrechnung der Ansprüche der Antragsteller nicht zu erfolgen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0044277

Dokumentnummer

JJR_19881011_OGH0002_0050OB00613_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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