Norm
ASGG §61 Abs1 Z3Rechtssatz
Der Anspruch auf Ausfolgung der Lohnsteuerkarte ist nur dann im Klagewege durchsetzbar, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Grund (zB Anerkenntnis, Vergleich oder überhaupt auf eine mit dem Arbeitgeber getroffene Vereinbarung über die Herausgabe) stützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058245Dokumentnummer
JJR_19881012_OGH0002_009OBA00247_8800000_002