RS OGH 1988/10/12 9ObA183/88

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Veröffentlicht am 12.10.1988
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Norm

ArbVG §3
KollV der Handelsangestellten Österreichs allg

Rechtssatz

Die Vereinbarung eines Diätenpauschales nach Art XV Z 1 des KollV unterliegt nicht dem Günstigkeitsprinzip des § 3 Abs 1 ArbVG. Dem Provisionsangestellten steht aber jedenfalls ein Entgeltanspruch insoweit zu, als seine Bezüge unter Ausschluß des tatsächlichen Aufwandersatzes das garantierte Mindesteinkommen nicht erreichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050998

Dokumentnummer

JJR_19881012_OGH0002_009OBA00183_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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