RS OGH 1988/10/12 9ObA222/88

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Veröffentlicht am 12.10.1988
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Norm

B-VG Art18

Rechtssatz

Die Einräumung einer keine Außenwirkungen gegenüber Dritten entfaltenden, sondern nur die Erlassung von Vertragsschablonen zur einheitlichen Gestaltung der mit den Arbeitnehmern abzuschließenden privatrechtlichen Arbeitsverträge gestattenden Regelungsbefugnis verstößt nicht gegen das in Art 18 B-VG normierte Legalitätsprinzip. Die Frage aber, ob eine bestimmte Regelung im Rahmen der dem Privatrecht zuzuordnenden Gestaltung der Arbeitsverhältnisse wirksam zustandegekommen ist, ist von den ordentlichen Gerichten abschließend zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0053809

Dokumentnummer

JJR_19881012_OGH0002_009OBA00222_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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