Norm
EO §198Rechtssatz
Bei der Entscheidung über die Annahme eines Überbotes ist dessen Höhe für den Wert des Streitgegenstandes maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0002952Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011