Norm
ABS Art11Rechtssatz
Wird die Versicherungsleistung vom Versicherer dem Grund nach abgelehnt, kann der Versicherer im Zivilverfahren nicht mehr unter Hinweis auf das Recht auf ein (fakultatives - "auf Verlangen") Sachverständigenverfahren mangelnde Fälligkeit geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0080481Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.04.2022