Norm
ABGB §867Rechtssatz
Aus der Hinnahme bzw erst nachträglichen Genehmigung von an den besoldungsrechtlichen Regelung des Bundes orientierten Bezugsänderungen durch die dazu ohne gesetzliche Deckung nicht berufene Landesregierung ergibt sich nicht eine praktisch einer dynamischen Verweisung auf Bundesrecht gleichzuhaltende und damit gegen die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung verstoßende Verpflichtung des Landesgesetzgebers, bei der künftigen Gestaltung des Besoldungsrechtes Landesvertragsbediensteten die Regelungen des Bundes zu übernehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0014744Dokumentnummer
JJR_19881024_OGH0002_009OBA00518_8800000_004