Norm
ABGB §867Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß der nach Gesetz und Verfassung zur generellen Regelung der Bezüge der Landesvertragsbediensteten berufene Landtag aus den ohne gesetzliche Deckung vorgenommenen Bezugserhöhungen durch die Landesregierung keine Konsequenzen zog, läßt sich für die betroffenen Bediensteten nur eine nachträgliche Zustimmung zu den bis dahin gesetzwidrig vorgenommenen Zahlungen und aus dem weiteren Untätigbleiben des Gesetzgebers auch die Genehmigung der Weitergewährung dieser tatsächlich erfolgten Bezugserhöhungen erschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0014737Dokumentnummer
JJR_19881024_OGH0002_009OBA00518_8800000_003