RS OGH 1988/10/25 5Ob75/88, 5Ob183/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1988
beobachten
merken

Norm

GBG §36

Rechtssatz

Die Erklärung der Parteien über den Bestand einer gültigen zu sichernden Forderung ist als hinreichender Nachweis der Forderung im Sinne des § 36 GBG, der insoweit auch für Einverleibungen Anwendung findet, vom Grundbuchsgericht grundsätzlich ohne weitere Prüfung anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0060703

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten