Norm
ABGB §1480Rechtssatz
Zu den jährlich wiederkehrenden Leistungen gehören auch solche, die in kürzeren Abständen periodisch wiederkehren; Leistungen aber, die in längeren Abständen als einem Jahr periodisch wiederkehren, fallen nicht darunter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0034320Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018