Norm
MRG §17 Abs2Rechtssatz
Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach § 17 MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (hier: Einziehen einer Zwischendecke).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069943Dokumentnummer
JJR_19881025_OGH0002_0050OB00038_8800000_002