Norm
AnfO §15Rechtssatz
Der Anfechtungsgegner kann sich wegen Erstattung der Gegenleistung nur an den Schuldner halten; er kann auch seine Leistung nicht von der vorherigen oder auch nur gleichzeitigen Erstattung der Gegenleistung durch den Schuldner abhängig machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050388Dokumentnummer
JJR_19881025_OGH0002_0050OB00629_8800000_001