RS OGH 1988/10/25 5Ob629/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1988
beobachten
merken

Norm

AnfO §15

Rechtssatz

Der Anfechtungsgegner kann sich wegen Erstattung der Gegenleistung nur an den Schuldner halten; er kann auch seine Leistung nicht von der vorherigen oder auch nur gleichzeitigen Erstattung der Gegenleistung durch den Schuldner abhängig machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050388

Dokumentnummer

JJR_19881025_OGH0002_0050OB00629_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten