Norm
ASVG §273Rechtssatz
Ein AHS-Lehrer, der keine Lehramtsprüfung abgelegt hat und an einem Privatgymnasium ohne Einschränkungen wie bisher in einem seiner beiden Fächer tätig sein kann, ist nicht invalide. (hier: Mathematiklehrer, der nicht mehr als Sportlehrer tätig sein kann.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084860Dokumentnummer
JJR_19881108_OGH0002_010OBS00139_8800000_001