Norm
ABGB §1170Rechtssatz
Wird ein Klagebegehren nur wegen Nichtverbesserung gerügter Mängel mangels Fälligkeit abgewiesen, beginnt die Verjährung der Werklohnforderung, wenn die Verbesserungspflicht im Vorprozess nicht willkürlich bestritten wurde, erst mit der dann durchgeführten Verbesserung bzw deren grundloser Verweigerung durch den Besteller.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021992Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010