RS OGH 1988/11/9 1Ob644/88, 1Ob578/95, 7Ob624/95, 7Ob319/03t, 1Ob179/10w

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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Norm

ABGB §1170
ABGB §1478
ABGB §1497 I

Rechtssatz

Wird ein Klagebegehren nur wegen Nichtverbesserung gerügter Mängel mangels Fälligkeit abgewiesen, beginnt die Verjährung der Werklohnforderung, wenn die Verbesserungspflicht im Vorprozess nicht willkürlich bestritten wurde, erst mit der dann durchgeführten Verbesserung bzw deren grundloser Verweigerung durch den Besteller.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021992

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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