Norm
ABGB §932 IIIaRechtssatz
Beim Finanzierungsleasing ist die selbständige Abtretung der zu den Gestaltungsrechten gehörenden Wandlungsansprüche des Leasinggebers an den Leistungsnehmer zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0018590Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009