Norm
Ergänzende VB für die Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger PktIIRechtssatz
Ist der Versicherte auch nur teilweise in seinem Betrieb tätig oder beträgt die medizinische Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nicht 100 Prozent, so kann Versicherungsschutz wegen Krankheit nicht gewährt werden. Demnach scheidet eine Versicherungsleistung auch dann aus, wenn die Tätigkeit des Versicherten nur in für den Betrieb notwendigen organisatorischen Verrichtungen oder Weisungen bestand (hier: Aufarbeiten von liegengebliebenen Schreibarbeiten).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0080980Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2012