Norm
ABGB §867Rechtssatz
Die in der ( hier: Salzburger ) Gemeindeordnung vorgeschriebenen Schriftform hat auch eine vollmachtsbegrenzende Wirkung, die eine sachlich gerechtfertigte Privilegierung der Gemeinde darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0014667Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2011