Norm
BStG §15Rechtssatz
Vereinbarungen über die Verpflichtung zur Erhaltung von Straßen sind privatwirtschaftliche Verträge, bezüglich derer Streitigkeiten im ordentlichen Rechtsweg ausgetragen werden müssen. Dies gilt auch für von den Bundesbahnen abgeschlossene Verträge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0045618Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2014