Norm
EO §382 Abs1 Z6 II6Rechtssatz
Das Veräußerungsverbot und Belastungsverbot kann ein vor seiner Anmerkung in verbücherungsfähiger Form abgeschlossenes Veräußerungsgeschäft gegenüber dem Erwerber nicht unwirksam machen; es verhindert auch nicht dessen Durchführung, selbst wenn der Erwerber erst nach der Anmerkung des Verbots um die Einverleibung seines Eigentumsrechtes angesucht hat. Der Anmerkung des Verbotes käme sonst ohne jede gesetzliche Grundlage die Wirkung einer Rangordnungsanmerkung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0005091Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2021