Norm
EFZG §3Rechtssatz
Der Schutzzweck des § 3 EFZG würde unterlaufen, wenn der erkrankte Arbeitnehmer eine Entgelteinbuße dadurch erleidet, daß er eine Anwesenheitsprämie nicht erhält. Er wäre tatsächlich nicht so gestellt wie er stünde, wenn er gesund gewesen wäre. Für diese Ziele spielt die Zahlungsweise der Anwesenheitsprämie keine Rolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058577Dokumentnummer
JJR_19881116_OGH0002_009OBA00283_8800000_003