Norm
EO §156 Abs1 IIIARechtssatz
Auch bei erheblichen Verschlechterungen des Wertes der Liegenschaft vor dem Übergang der Gefahr hat der Ersteher nur die Möglichkeit, eine Aufhebung des Zuschlags zu begehren; er kann hingegen keine Minderung seines Meistbots verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0002805Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012