Norm
3.ABGBTeilNov §47 Abs3Rechtssatz
Ist mehrmals ein Rangtausch erfolgt, so kommt es nicht auf den ursprünglichen Rang (vor dem ersten Rangtausch) des zurückgetretenen Rechtes an, sondern der Zeitpunkt der konkreten Meistbotsverteilung entscheidet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0034774Dokumentnummer
JJR_19881116_OGH0002_0030OB00117_8800000_002