RS OGH 1988/11/22 5Ob87/88

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Norm

MRG §16 Abs2 Z1

Rechtssatz

Das Fehlen einer Wärmequelle, die eine Beheizung der Küche ermöglicht, schadet der Beurteilung der in einer Wohnung vorhandenen Heizmöglichkeiten als Zentralheizung oder Etagenheizung oder gleichwertige stationäre Heizung, wenn eine ausreichende Beheizung der Küche auch nicht durch Wärmequellen in den angrenzenden Räumen gesichert ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069924

Dokumentnummer

JJR_19881122_OGH0002_0050OB00087_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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