RS OGH 1988/11/22 10ObS309/88, 10ObS231/88, 10ObS46/03t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1988
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Norm

ASVG §292 Abs8
BSVG §140 Abs7

Rechtssatz

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann, und daß aus der Übergabe, Verpachtung, Aufgabe etc eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Einkommen erzielbar ist, das dem im § 140 Abs 7 BSVG festgesetzten Pauschalbetrag entspricht.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 309/88
    Entscheidungstext OGH 22.11.1988 10 ObS 309/88
    Veröff: SSV-NF 2/129
  • 10 ObS 231/88
    Entscheidungstext OGH 06.12.1988 10 ObS 231/88
    nur: Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann. (T1)
  • 10 ObS 46/03t
    Entscheidungstext OGH 27.05.2003 10 ObS 46/03t
    Beisatz: Die Möglichkeit, ein Ausgedinge oder eine ihm entsprechende Gegenleistung zu vereinbaren, hat der Eigentümer des Betriebes jedes Mal, wenn ein Vorgang im Sinne der angeführten Bestimmung stattfindet, und zwar unabhängig davon, ob schon früher einmal ein gleichartiger Vorgang stattgefunden hat. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085977

Dokumentnummer

JJR_19881122_OGH0002_010OBS00309_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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