Norm
ASVG §292 Abs8Rechtssatz
Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann, und daß aus der Übergabe, Verpachtung, Aufgabe etc eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Einkommen erzielbar ist, das dem im § 140 Abs 7 BSVG festgesetzten Pauschalbetrag entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085977Dokumentnummer
JJR_19881122_OGH0002_010OBS00309_8800000_002