Norm
GmbHG §16Rechtssatz
Überwacht der Geschäftsführer einer Dachgesellschaft Tochtergesellschaften schlecht, verletzt er seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Dachgesellschaft. Nichts anderes kann gelten, wenn der Geschäftsführer der Dachgesellschaft auch Geschäftsführer der übrigen Konzerngesellschaft ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0059544Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021