RS OGH 1988/11/29 4Ob605/88, 9Ob124/01b, 1Ob177/20s

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Norm

EO §382 Z8 litc IVD

Rechtssatz

Ein entsprechendes Regelungsbedürfnis für die einstweilige Regelung der Benutzung der Ehewohnung liegt auch dann vor, wenn ein Ehepartner wegen ehelicher Zerwürfnisse zunächst aus der Ehewohnung ausgezogen ist, später aber - wegen seiner bloß provisorischen, unzureichenden Wohnverhältnisse - auf die Benützung der Ehewohnung deshalb dringend angewiesen ist, weil er sonst in absehbarer Zeit obdachlos würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0006062

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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