Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Ein Rechtsanwalt, der die berechtigte Honorarforderung des von ihm in Anspruch genommenen ausländischen Rechtsanwaltes erst nach einer Weisung des Ausschusses (nach anfänglicher Weigerung) begleicht, verstößt gegen § 38 RL-BA 1977 und macht sich des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0055368Dokumentnummer
JJR_19881205_OGH0002_000BKD00047_8800000_001