Norm
ASVG §178Rechtssatz
Wird eine frühere gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und ereignet sich vor Ablauf eines Jahres ein Arbeitsunfall im Rahmen einer nach dem BSVG versicherten Tätigkeit, so ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage auch die frühere gewerbliche Tätigkeit zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084394Dokumentnummer
JJR_19881206_OGH0002_010OBS00288_8800000_001