RS OGH 1988/12/13 4Ob105/88, 4Ob109/88, 4Ob15/90, 4Ob166/07a, 4Ob162/10t

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Norm

JN §55 Abs1 Z1
ZPO §502 De1

Rechtssatz

Aus einer vom Verkehr als Einheit aufgefaßten Werbeaussage sich ergebende Unterlassungsansprüche stehen aber zufolge dieser tatsächlichen Verknüpfung in einem tatsächlichen Zusammenhang.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0042920

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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