Norm
JN §55 Abs1 Z1Rechtssatz
Aus einer vom Verkehr als Einheit aufgefaßten Werbeaussage sich ergebende Unterlassungsansprüche stehen aber zufolge dieser tatsächlichen Verknüpfung in einem tatsächlichen Zusammenhang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0042920Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2011