RS OGH 1988/12/13 4Ob618/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1988
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 C

Rechtssatz

Der Vermieter hat zu beweisen, daß es sich bei den Unternehmenspachtverträgen um Scheingeschäfte handelt und in Wahrheit jeweils (Untermietverträge) Mietverträge geschlossen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070648

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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