Norm
MRG §30 Abs2 Z4 CRechtssatz
Der Vermieter hat zu beweisen, daß es sich bei den Unternehmenspachtverträgen um Scheingeschäfte handelt und in Wahrheit jeweils (Untermietverträge) Mietverträge geschlossen wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070648Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008