RS OGH 1988/12/13 4Ob618/88, 6Ob578/93, 4Ob131/97m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1988
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 C
MRG §30 Abs2 Z4 H

Rechtssatz

Einem Pächter muß grundsätzlich das Recht zustehen, Waren anderer Herkunft zu vertreiben, als sie der Verpächter vertrieben hat. Im bloßen Wechsel von Markenartikeln derselben Branche (hier: Damenoberbekleidung) liegt noch keine Änderung des Betriebsgegenstandes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070674

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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