Norm
ArbVG §122 Abs1 Z5Rechtssatz
Die auf den Betriebsleiter bezogene Äußerung gegenüber dem Meister "wo ist dieser charakterlose Mensch", ist eine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG, insbesondere, wenn sie zusammen mit anderen Handlungen,die bezweckten, diesen vor den herumstehenden Arbeitnehmern herabzusetzen, geeignet ist, eine schwerwiegende Störung des persönlichen Kontaktes zwischen Betriebsinhaber und Betriebsratsmitglied herbeizuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0052881Dokumentnummer
JJR_19881214_OGH0002_009OBA00285_8800000_002