Norm
ABGB §1152 F1Rechtssatz
Gegen die Regelbarkeit des Ruhestandverhältnisses (insbesondere der Verschlechterung der Bedingungen) durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung spricht die mangelnde demokratische Legitimation der betrieblichen Arbeitnehmervertretung seitens der Pensionisten, die mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb das aktive Wahlrecht zum Betriebsrat verloren haben. Infolge Fehlens einer mit § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG vergleichbaren Norm für Betriebsvereinbarungen handelt es sich nicht um eine planwidrige Gesetzeslücke.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021539Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.02.2018