Norm
ABGB §861Rechtssatz
Für das Zustandekommen eines Vertrages über Pensionsleistungen ist ein den Bestimmtheitserfordernissen des § 869 ABGB entsprechendes Anbot des Arbeitgebers erforderlich. Die nicht einmal die Hauptleistung klar und deutlich umschreibenden mündlichen Erklärungen des bei Abschluß des Arbeitsvertrages für den Arbeitgeber auftretenden Personalsachbearbeiters über die im Betrieb bestehende Pensionsregelung erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Diese für den Erklärungsempfänger erkennbar unvollständige Erklärung kann daher nur als eine auf eine bestehende Regelung hinweisende Wissenserklärung, nicht aber als eine die Rechtslage gestaltende Willenserklärung gewertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0013945Dokumentnummer
JJR_19881214_OGH0002_009OBA00503_8800000_001