Norm
ArbVG §2 Abs2 Z3Rechtssatz
Die Betriebsvereinbarungsparteien können auf Grund der ihnen nach dem ArbVG zukommenden Kompetenz in die ausgeschiedenen Arbeitnehmern kraft einer früheren Betriebsvereinbarung zustehenden Ruhegeldansprüche nicht mehr eingreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050955Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2013