RS OGH 1988/12/14 9ObA512/88, 9ObA223/00k

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Norm

ArbVG §2 Abs2 Z3
ArbVG §97 Abs1 Z18

Rechtssatz

Die Ablösung einer nach dem Inkrafttreten des ArbVG auf der Grundlage des § 97 Abs 1 Z 18 leg cit getroffenen Betriebsvereinbarung durch nachfolgende Betriebsvereinbarung für die noch zu diesem Zeitpunkt im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ist zulässig; diese Arbeitnehmer müssen demnach mit einer Verschlechterung der ihnen durch die aktuelle Betriuebsvereinbarung eingeräumten Pensionsanwartschaften rechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050961

Dokumentnummer

JJR_19881214_OGH0002_009OBA00512_8800000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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