Norm
ArbVG §2 Abs2 Z3Rechtssatz
Die Ablösung einer nach dem Inkrafttreten des ArbVG auf der Grundlage des § 97 Abs 1 Z 18 leg cit getroffenen Betriebsvereinbarung durch nachfolgende Betriebsvereinbarung für die noch zu diesem Zeitpunkt im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ist zulässig; diese Arbeitnehmer müssen demnach mit einer Verschlechterung der ihnen durch die aktuelle Betriuebsvereinbarung eingeräumten Pensionsanwartschaften rechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050961Dokumentnummer
JJR_19881214_OGH0002_009OBA00512_8800000_009