RS OGH 1988/12/14 3Ob198/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1988
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Norm

ZPO §500 Abs2 IIA2
ZPO §528 F4

Rechtssatz

Dient ein Rechtsmittel des Verpflichteten im Zwangsversteigerungsverfahren nicht bloß der Abwehr der Durchsetzung der betriebenen Forderung und betrifft es auch nicht das bisher erzielte Meistbot, so ist der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft als Wert des Beschwerdegegenstandes zugrundezulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0042451

Dokumentnummer

JJR_19881214_OGH0002_0030OB00198_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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