Norm
ASVG §255 CaRechtssatz
Die Einnahme kleiner Zwischenmahlzeiten (wie zweimal eine Wurstsemmel) während der Arbeitszeit wird bei Bürotätigkeiten, die nicht mit Kundenverkehr verbunden sind, ganz allgemein geduldet, sodass hiefür kein Entgegenkommen des Dienstgebers erforderlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084389Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2015