Norm
ASVG §255 Abs1 ARechtssatz
Um beurteilen zu können, ob der Versicherte Anspruch auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit hat, ist es notwendig, das sogenannte Leistungskalkül des Versicherten, also das Ausmaß seiner Arbeitsfähigkeit festzustellen. Dabei muß unter Berücksichtigung aller Gutachten festgestellt werden, in welchen Punkten und in welchem Maß die Arbeitsfähigkeit des Versicherten gegenüber der eines gesunden Versicherten eingeschränkt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084398Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017